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Registrierung islamischer Eheschließungen

Im Namen des erhabenen Gottes
Im Koran ist die Familiengründung ein wichtiger Faktor für innere Ausgeglichenheit und die Basis für Gesellschaftgründung .Ebenfalls finanzielle Wohlergehen und das Fernbleiben von Verderbung. Beim barmherzigen Gott ist nichts beliebter wie ein Haus, dass durch eine Ehe gegründet wird.
Im islamischen Erzählungen, wird gesagt, dass Menschen die eine Ehe eingehen,die hälfte ihrer Religion ausgeübt haben.
Unser Prophet (s) sagt: Die Ehe ist einer der Toren zur göttlichen Gnade.
Allah (Subhanawa taála) ermutigt treue Muslime zur Familiengründung.
In islamischen Erzählungen ist auch zu lesen, dass einer der besten Fürbitten, die Fürbitte zwischen zwei Personen ist , so dass Gott sie zueinanderführt.

  • 1. Al-Nahl 1: Vers 72, Al-Rum: Vers 21
  • 2. An-Nur 2: Vers 32
  • 3. Al-behar-Anvar 3:103. Auflage, S. 222

  • 4. Man la yahzorah Al-Faghih4 ,3. Auflage, S. 251
  • 5. Al-Behar-Anvar 5: 103.Auflage, S. 221
  • 6. An- Nur 6: Vers 32

Regelung von Eheschließungen

Die angehenden Ehepartner müssen zur islamischen Eheschließung zunächst mit dem IZF in Kontakt treten (per Telefon, Fax, Mail) und die Formulare zur Eheschließung im Internet herunterladen.
Sobald diese Unterlagen ans IZF geleitet werden, erfolgt eine Überprüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen. Formulare werden in der Regel zügig bearbeitet, so dass unverzüglich der Imam des IZF über eine angehende Eheschließung in Kenntnis gesetzt wird und einen Termin mit den Antragsstellern vereinbart werden Kann. Zur Eheschließung müssen neben den angehenden Eheleuten und dem Imam zwei Trauzeugen vorhanden sein, weitere Personen sollten rechtzeitig angekündigt werden. Die islamische Eheschließung erfolgt in arabischer Sprache. Falls erforderlich oder gewünscht werden Erläuterungen in anderen Sprachen wie Deutsch, Türkisch, Persisch) gemacht.
Falls die angehenden Ehepartner eine Eheschließung wegen Abwesenheit (aus jeglichen Gründen) beantragen, ist es ausreichend, wenn notariell beglaubigte Kopien der Unterlagen, des Ausweises oder Passes und der Vollmacht vorliegen.
Spätestens zwei Wochen nach der Zeremonie der islamischen Eheschließung erhält das Paar normalerweise die Heiratsurkunde.

Notwendige Dokumente und Bedingungen zur Islamischen Eheschließung im Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt e.V.

  1. Leserlich und komplett ausgefülltes Antragsformular zur Islamischen Eheschließung.
  2. Bei der ersten Eheschließung die Erlaubnis des Vaters (wenn es sich um einen Muslim handelt)
  3. Beglaubigte Kopie der Shenasnameh (Geburtsurkunde) aller Ehepartner und Personalausweise aller Parteien. Falls eine weitere Aufsuchung rechtlicher Behörden (Notar, Einwohnermeldeamt oder Konsulat) ansteht, bitte beachten dass eine Kopie der Shenasnameh hier nicht ausreicht.
    Achtung:
    Für Besucher mit iranischer Staatsbürgerschaft ist die Angabe eines nationalen Codes erforderlich.
  4. Beglaubigte Kopie der Ehebescheinigung des Standesamtes (mit Original) und Ledigkeitsbescheinigung (falls bei einen der Eheleute deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt). Wenn der Ehepartner persönlich im Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt e.V. erscheint, wird ein beglaubigtes Dokument vom Notar nicht benötigt, wenn eine Vollmacht, sowie der unterschriebene Antrag mitgebracht werden oder bereits vorliegen.
  5. Eine Kopie der Seiten mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum sowie Gültigkeitsdauer des Passes beider Ehepartner. (Für deutsche Staatsbürger reicht eine beglaubigte Kopie des Personalausweises aus).
  6. Für den Fall, dass es sich bei der Eheschließung um eine geschiedene Frau handelt, müssen die notwendigen Scheidungsdokumente ebenfalls mit vorgelegt werden.

Nachdem Sie alle angeforderten Unterlagen vollständig zusammengestellt haben und die Bedingungen zu Kenntnis genommen haben, wenden Sie sich zu einer Terminvereinbarung an das Büro für familiäre Angelegenheiten des Zentrums der Islamischen Kultur Frankfurt e.V.


* Um das Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt e.V.  in der Angelegenheit durch Ihre Spende finanziell zu unterstützen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Soziale Angelegenheiten.

Wichtige Informationen

  1. Bei nicht Vollständigkeit der oben genannten Unterlagen, wir der Antrag nicht bearbeitet.
  2. Beide Eheleute müssen dem islamischen Glauben zugehörig sein. (Fordern Sie für eine Annahme des islamischen Glaubens Unterlagen an. Bei konvertierten Muslimen bitte eine Kopie der Bescheinigung vorlegen.)
  3. Für die Verlesung der Eheschließung muss die Art und die Menge der Brautgabe festgehalten verständlich festgehalten werden. So dass der Wert und genauestens und ohne jeglichen Zweifel bekannt ist (Zum Beispiel Goldmünzen, einer Menge Geld oder Gold…)
  4. Um Unstimmigkeiten von vornerein auszuschließen, ist es besser den Wert und die Menge der Brautgabe in einem gesonderten Schreiben festzuhalten und dieses zusammen mit der Unterschrift der Ehepartner von einer gesetzlich anerkannten Stelle (Notar, Einwohnermeldeamt oder dem Konsulat) bestätigen zu lassen.
  5. Die Braut hat das Recht die festgelegte Brautgabe sofort nach der Eheschließung einzufordern. Das Einfordern kann allerdings auch zu einer vereinbarten Zeit erfolgen und muss unter den Bedingungen der Eheschließung erwähnt werden.
  6. Solange keine standesamtliche Eheschließung vollzogen wurde, wird die islamische Heiratsurkunde nicht ausgehändigt und erst dann zugeschickt, sobald die standesamtliche Heiratsurkunde vorliegt.
  7. Die islamische Heiratsurkunde ist nur nach islamischen Recht gültig und hat daher keine staatlich gesetzliche Gültigkeit. Für eine Eintragung in den iranischen Ausweis ist es erforderlich, dass man die islamische Heiratsurkunde mit der Heiratsurkunde (Standesamt) dem iranischen Konsulat vorlegt.

Bei Fragen oder Problemen rund um das Thema „Islamische Heirat“ oder zur Terminvereinbarung wenden Sie sich unter der unten angegebenen Telefonnummer an die Abteilung für Soziale Angelegenheiten des Zentrums der Islamischen Kultur Frankfurt e.V.
0049 69 90 744290 an uns. Wir stehen Mo-Fr zwischen 9 und 17 Uhr zur Verfügung.

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