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Anwesenheit des Sheikh Khalilzadeh bei Gründung des Rates zur Errichtung des Studienfaches der islamischen Theologie an der Berliner HU

Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Vorbereitung eines Institutes für Islamische Theologie und Religionspädagogik an der Humboldt Universität Berlin

Nach langen Diskussionen und Kritik seitens einiger Politiker und politischer Parteien sowie religiöser Einrichtungen wurde am Dienstag, den 26.Juni 2018 zwischen der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung, der Humboldt-Universität zu Berlin und den drei islamischen Verbänden „Islamische Föderation in Berlin e.V.“, „Landesverband Berlin des Zentralrates der Muslime in Deutschland e.V. “Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands e.V. (IGS)“ eine Vereinbarung zur Bildung eines Beirates für Islamische Theologie und Religionspädagogik unterzeichnet.

Die Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands war durch Sheikh Mahmood Khalilzadeh (Vorstandsvorsitzender) und Herr Ahmad El Dor (Mitglied des Vorstandes) vertreten.

Da das deutsche Religionsverfassungsrecht die Beteiligung der Religionsgemeinschaften bei der Einrichtung eines theologischen Instituts vorschreibt und dies in Berlin auch nach dem Schulgesetz bei der Ausbildung von Religionspädagoginnen und -pädagogen zu berücksichtigen ist, wird bei der Beteiligung von Muslimen die Konstellation eines Beirates genutzt. Dies ist auf die Empfehlung des Wissenschaftsrates aus dem Jahre 2010 zurückzuführen, die inhaltlich folgendes besagt:

Der Wissenschaftsrat empfiehlt, die Entwicklung der Islamischen Studien vorrangig im staatlichen Hochschulsystem voranzutreiben.

In den historisch gewachsenen staatskirchenrechtlichen Verhältnissen erfolgt

die Kooperation mit der jeweiligen Religionsgemeinschaft durch die Mitwirkung der christlichen Kirchen durch ihre jeweiligen Vertreter, in der Regel den Orts- bzw. Landesbischof. Dies ist aufgrund der Organisation der christlichen Kirchen und der in ihr zugleich repräsentierten theologischen Kompetenz möglich. Im Fall des Islam mit seinen zahlreichen Strömungen ist z.Zt. ein solcher Rückgriff auf eine Institution in dieser Form nicht realisierbar. Eine kirchenförmige Struktur entspricht nicht dem Selbstverständnis des Islam. Um die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Hochschulen und muslimischen Glaubensgemeinschaften auf eine verlässliche Grundlage zu stellen, schlägt der Wissenschaftsrat vor, theologisch kompetente Beiräte für Islamische Studien an denjenigen Universitäten einzurichten, die ein Institut für Islamische Studien gründen wollen.

Die unterzeichnete Vereinbarung beinhaltet die Mitwirkung des Beirats in folgenden Bereichen:

– Zustimmung bei der Einrichtung von Studiengängen mit bekenntnisgebundenen Inhalten

– Zustimmung bei der Bestätigung der Studien-, Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsordnungen in den Bereichen Islamische Theologie und Islamische Religionspädagogik

– Zustimmung bei der Berufung auf eine Professur oder eine Juniorprofessur mit bekenntnisgebundenen Lehraufgaben nach Abschluss des Auswahlverfahrens der Hochschule

– Möglichkeit der Beanstandung der Lehrtätigkeit einer Professorin oder eines Professors aus religiösen Gründen. Die Hochschule trägt im Falle einer Beanstandung durch den Beirat dafür Sorge, dass die oder der Betroffene nicht mehr im Bereich der Islamischen Theologie unterrichtet.

Heute, mehr als 8 Jahre nach der Empfehlung des Wissenschaftsrates haben sich deutschlandweit 5 islamische theologische Einrichtungen etabliert, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2011 gefördert werden, derzeit studieren mehr als 2000 Studierende in diesen Einrichtungen.

Die schiitische Prägung des Islam ist nun erstmalig an einer deutschen Universität vertreten, wobei die Humboldt-Universität in Berlin bereits seit zwei Jahren die Grundlagen auf rechtlichen, sozialen und politischen Gebieten hierfür gemeinsam mit den islamischen Verbänden und der IGS vorbereitet hat.

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